(aus dem Wöchentlichen Frankenhäusisches Intelligenz-Blatt vom 23. Dezember 1767)
In verschiedenen glücklichen Ländern wo man die Policey-Anstalten nicht nach der Observanz, sondern nach der gefundenen Vernunft und nach den neuen sich hierauf gründenden Erfahrungen einrichtet, hat man längstens bemerket, was für ein unschickliches Fruchtmaaß der blosse Scheffel sey, und daher bei dem Fruchthandel mehr das Gewicht zu, nicht geringen Nutzen des Publici, eingeführet. Wer patriotisch genug ist, sich von der Erbse dieses Nutzens überzeugen zu lassen, der lese die vortreffliche Abhandlung, „von der Nothwendigkeit und dem mannigfaltigen Nutzen, wenn bey dem Kornhandel nicht allein auf die Maase sondern zugleich und vornehmlich auf das Gewicht gesehen wird“ die sich im 79. bis 83ten Stücke des Hannoverschen Magazins von diesem Jahre befindet, und vergleiche darmit dasjenige, was uns im 52ten und 54ten Stücke des nützlichen Leipziger Intelligenzblats von eben dieser Materie gesagt wird.
Will man nun den Scheffel ja beybehalten, welches der Bequemlichkeit halber dennoch auch geschehen kann; so ist wenigstens nöthig, dass man dessen Inhalt genau berechne, um ihn sodann auf das Gewicht reduzieren zu können. Un in dieser Absicht hoffen wir wenigstens, einem Theile unserer Leser, der so klein er auch ist, uns doch der liebste bleibt, etwas angenehmes zu liefern, wenn wir ihnen nachgehende Berechnung des in unsern Gegenden eingeführten Nordhäusischen Scheffels die sich von einem Nordhäusischen Patrioten herschreibet, mittheilen:
Der Cubic-Inhalt der Scheffel ist allein zureichend, das richtige Verhältniß derselben unter einander zu bestimmen. Denn wem ist nicht bekannt, dass alle Verhältnisse, welche blos aus Messung des Getraydes in verschiedenen Scheffeln genommen worden, trüglich sind, und selbiges nicht bis zur grösten Genauigkeit bestimmen können. Hieran sind eines Theils die Gestalt des Getraydes, anderen Theils äusserliche Zufälle Schuld. Doch scheinen, was die erstere betrift, der Rübesaamen, Erbsen und dergleichen Körner davon ausgenommen zu seyn, welche wegen ihrer runden Figur beständig einerley Lage zu behalten scheinen, die längliche Gestalt der anderen Arten des Getraydes aber verursachet, dass dieselben bald einer größern, bald einer kleinern Raum ausfüllen, nachdem die Lage der Körner verschieden ist. In Anlehnung der äusserlichen Umstände verursachet der Strich, das Erschüttern und dergleichen einen Unterschied und ist Schuld, dass z. E. sich die Rübesaamen-Kügelgen näher an einander begeben, und hierdurch einen kleinern Raum erfüllen. Man hat zwar hiesigen Orts den Rübesamen dazu erwählet, und damit die verfertigten Scheffel nach dem Raths-Scheffel zu ohmen, es erhellet aber aus obigem, dass diese Art Getrayde eben so trüglich ist, als anderes. Daher ist es besser, wenn eine gewisse Höhe und Durchmesser fest gesetzt, und kein Scheffel in einer wohleingerichteten Republik geduldet wird, der nicht die vorgeschriebene Höhe und Durchmesser hat, denn der Unterschied in der Grösse; zwar nicht in Ansehung seines Inhalts, denn wenn der Diameter nach der Höhe proportioniert ist, so ist es gleich, und ist also auch von gleichem Inhalte; sondern in Ansehung des Striches, denn liegen nicht auf einer großen Ebene mehrere Körner, Als auf einer kleinen? Derer Sachen nicht zu gedenken, welche gehäuft gemessen werden, wobey der Unterschied hier zu merklich wird. Dieses wissen sich auch eigennützige Fruchthändler zu ihrem Nutzen zu bedienen, weil sie mit breiten Scheffeln ein- und mit schmalem wiederum verkaufen, gleichwohl sind beyde Scheffel richtig. Hier muß man dem preißwürdigen Exempel Ludwigs des Grssen nachahmen, welcher im Jahr 1670. eine Verordnung ergehen ließ, dass der parisische Boiffeau 8. Zoll 2 und 1 halb. L. in der Höhe und 10 Zoll im Durchmesser haben sollen.
Der Nutzen des Cubic-Inhalts des Scheffels besteht auch darinnen; wenn jemand eine Menge Getrayde vorrätig liegen hat, und zu wissen begierig ist, wie groß die Anzahl der Scheffel sey, so kann derselbe, wenn er [xx]reometrisch verfährt, die Anzahl finden, ohne es erst durch mühsames Ummessen zu erfahren. Er zeigt sich auch bey Erbauung der Magazine, weil man sogleich, wenn die Höhe des liegenden Getraydes und der Raum des Gebäudes gegeben wird, die Anzahl der Böden, um eine gewisse Menge Scheffel zu fassen, bestimmen kann.
Dieses und noch andere Gründe haben mich bewogen, den hiesigen Raths-Scheffel auszumessen, und hierdurch habe ich gefunden, dass sein Cubic-Inhalt 1. Fuß, 525. Zoll, 805. L. 469. S. ist, und derselbe daher einen Würfel macht, wo zu einer Seite 1 Fuß, 1 Z. 5. L. 1.S. ist. Seine Höhe aber muß 8.Zoll,, 6.L. 3.S. 1[x] und sein Durchmesser 15.Zoll seyn, (Doch ist dieses nicht die Höhe des Rathsscheffels, sondern eine aus den Inhalt gefundene,) alles nach Rheinländischem Maase, den Schuh in 10.Zoll getheilet. Und dieß wäre das Maaß, wonach alle Scheffel verfertiget werden müsten.
Es wäre zu wünschen, dass sich jeden Orts Liebhaber fänden, die sich die Mühe gäben, die Scheffel auszumessen, und solches dem Publico bekannt machten. Hierdurch liesse sich das allerichtigste Verhältniß; derselben bestimmen, und jedermann könnte sich an; seinem Orte den Scheffel eines andern Orts verfertigen lassen.
R.
Nordhausen, den 14. Nov. 1767.
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